Wie kommt man zu uns ? Die Kontaktaufnahme erfolgt immer über das Jugendamt. Gegebenenfalls kann es danach einen telefonischen Kontakt mit dem jungen Menschen, den Eltern, den Behandlern oder dem Sozialamt geben. Dann wird ein Vorstellungstermin vereinbart. Die Aufnahme jedes Jugendlichen wird im Gesamtteam der Einrichtung beraten, unsere Entscheidung wird ebenfalls offen kommuniziert. Wenn es zur Aufnahme kommt, erfolgt eine sechswöchige Probezeit. Nach dieser Zeitspanne sollen Jugendlicher und Wohngruppe sich nochmals dazu äußern, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll und zielführend erscheint. Was erwarten wir von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bei uns aufgenommen werden wollen? Therapiemotivation und -fähigkeit sowie möglicherweise das Einverständnis zu einer medikamentösen Therapie. Das schließt eine gewisse Ambivalenz selbstverständlich nicht aus, solange die Bereitschaft da ist, mit dieser Ambivalenz zu arbeiten. Bereitschaft, unsere Hausordnung zu akzeptieren und die Arbeitsangebote sowie die therapeutischen Angebote zu nutzen. Auch von den Eltern bzw. sozialen Bezugspersonen wird erwartet, dass sie unsere Regeln und Pflichten akzeptieren und sich unterstützend einbringen. Verlauf des Aufenthaltes Obwohl jeder junge Mensch unterschiedliche Erfahrungen mitbringt und auch die Ziele individuell sind, sollen alle die verschiedenen Phasen bis zur Verselbstständigung durchlaufen. Wie viel Zeit jede Phase in Anspruch nimmt, ist nur im Einzelfall zu entscheiden und hängt mit der Entwicklung des Jugendlichen unmittelbar zusammen. Aufgrund der in Studien belegten Zeitdauer für Nachreifung und Veränderungsprozesse gehen wir von einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr und im Normalfall nicht länger als zwei Jahren aus. Aufenthalte von unter einem Jahr bilden die Ausnahme. Diagnostische/klärende Phase In mindestens 6 Wochen lernen wir uns gegenseitig kennen. Bei Unsicherheiten gibt es die Option auf Verlängerung. In dieser Zeit wird von uns eine Problemanalyse (Ressourcen erkennen, Förderschwerpunkte erwählen, Psychometrische Testung) durchgeführt. Es wird eine erste Tagesstruktur aufgebaut und ein gemeinsamer Plan erarbeitet. Zum Ende der diagnostischen Phase erfolgt eine Hilfeplanung mit Sorgeberechtigten, gesetzlichen Vertretern, Jugendlichem, Jugendamt und unserem Team zur Planung der weiteren Hilfe bei uns. Sollte es zu einer Beendigung der Hilfe bei uns kommen, so wird die in der diagnostischen Phase erstellte Diagnostik dem JA zur Verfügung gestellt,so dass möglichst realistische Alternativen genannt werden können. Da für uns die Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld einen hohen Stellenwert hat, lehnen wir eine generelle Kontaktsperre ab. In begründeten Fällen kann es nach Absprache mit Bezugs-personen zu einzelfallbezogenen Regelungen kommen. Innerhalb der ersten 6 Wochen gibt es im Normalfall keine freien Ausgänge/ Heimfahrten, da es sich um die Eingewöhnungsphase handelt. Stabilisierung Es erfolgt eine volle Integration nach Beschlüssen des Hilfeplanes. Verhalten und festgelegte Zwischenziele werden regelmäßig gemeinsam besprochen, Beziehungen werden intensiviert, die Arbeitsbasis wird gestärkt. Der neue Mitbewohner wird volles Mitglied der Hausgemeinschaft, von dem erwartet wird, dass er seine Pflichten erfüllt und für seine Rechte eintritt. Dabei wird von uns Hilfe geleistet. Die Belastungen und Anforderungen werden laut Plan gesteigert. Auch die Teilnahme an den Freizeitangeboten wird zumindest partiell erwartet. Oft kommt es unter der Belastungssteigerung zu Krisen oder Rückschlägen. Gemeinsam erarbeiten wir, wie der Jugendliche damit umgehen und dem zukünftig vorbeugen kann. Diese Phase ist die zeitlich langwierigste, da alte Verhaltensmuster reflektiert und neue erlernt und gefestigt werden müssen. Verselbstständigung Aus der Stabilität heraus soll nun eine stärkere Orientierung nach außen (Praktikum, Besuch der Außenschule, Planung und Organisation der eigenen Freizeit, Übernahme der Verantwortung für Taschengeld, Verpflegungsgeld etc.) erfolgen. Die jungen Menschen müssen mit immer weniger Unterstützung wichtige Termine selbst organisieren, ihren Therapieplan und die Alltagsstruktur selbst aufrechterhalten. Es wird angestrebt, eine Betätigung außerhalb der Einrichtung zu finden (Ausbildung, Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt, Werkstatt, Praktikum, freiwilliges soziales Jahr etc.). Wenn auch hier Stabilität erreicht ist, wird gemeinsam überlegt, wie der Auszug aus dem Projekt erfolgen kann, sowohl was das Wohnen als auch die berufliche Zukunft anbelangt. Dabei ist uns die Transformation des Erlernten in die neue Struktur, in der mehr Eigenständigkeit gefordert sein wird, sehr wichtig: hängt doch davon in hohem Masse die weitere Prognose ab. In beiden Bereichen, Ausbildung und Wohnen, arbeiten wir wieder eng mit Jugendamt oder Sozialamt zusammen. Nächster Schritt ist der Umzug in unsere Verselbstständigungs- WG in Potsdam Golm, in der diese Transformationsphase in die Verselbstständigung von uns begleitet werden kann. In welchen Fällen sind wir als Einrichtung nicht geeignet? Da wir in unseren arbeitstherapeutischen Settings mit Pflanzen und Tieren intensiv arbeiten, muss im Einzelfall geklärt werden, ob eine Aufnahme bei schweren Allergien sinnvoll ist. Nicht aufgenommen werden können Jugendliche, die akut selbst- oder fremdgefährdend sind oder bei denen eine Suchterkrankung im Vordergrund steht. Ebenfalls nicht geeignet ist Mäander bei Vorliegen einer akuten schweren Anorexie oder Bulimie. Auch für Jugendliche mit einer akuten Psychose ist der Aufenthalt bei uns nicht sinnvoll.
© Mäander Jugendhilfe gGmbH
Wie kommt man zu uns ? Die Kontaktaufnahme erfolgt immer über das Jugendamt. Gegebenenfalls kann es danach einen telefonischen Kontakt mit dem jungen Menschen, den Eltern, den Behandlern oder dem Sozialamt geben. Dann wird ein Vorstellungstermin vereinbart. Die Aufnahme jedes Jugendlichen wird im Gesamtteam der Einrichtung beraten, unsere Entscheidung wird ebenfalls offen kommuniziert. Wenn es zur Aufnahme kommt, erfolgt eine sechswöchige Probezeit. Nach dieser Zeitspanne sollen Jugendlicher und Wohngruppe sich nochmals dazu äußern, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll und zielführend erscheint. Was erwarten wir von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bei uns aufgenommen werden wollen? Therapiemotivation und -fähigkeit sowie möglicherweise das Einverständnis zu einer medikamentösen Therapie. Das schließt eine gewisse Ambivalenz selbstverständlich nicht aus, solange die Bereitschaft da ist, mit dieser Ambivalenz zu arbeiten. Bereitschaft, unsere Hausordnung zu akzeptieren und die Arbeitsangebote sowie die therapeutischen Angebote zu nutzen. Auch von den Eltern bzw. sozialen Bezugspersonen wird erwartet, dass sie unsere Regeln und Pflichten akzeptieren und sich unterstützend einbringen. Verlauf des Aufenthaltes Obwohl jeder junge Mensch unterschiedliche Erfahrungen mitbringt und auch die Ziele individuell sind, sollen alle die verschiedenen Phasen bis zur Verselbstständigung durchlaufen. Wie viel Zeit jede Phase in Anspruch nimmt, ist nur im Einzelfall zu entscheiden und hängt mit der Entwicklung des Jugendlichen unmittelbar zusammen. Aufgrund der in Studien belegten Zeitdauer für Nachreifung und Veränderungsprozesse gehen wir von einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr und im Normalfall nicht länger als zwei Jahren aus. Aufenthalte von unter einem Jahr bilden die Ausnahme. Diagnostische/klärende Phase In mindestens 6 Wochen lernen wir uns gegenseitig kennen. Bei Unsicherheiten gibt es die Option auf Verlängerung. In dieser Zeit wird von uns eine Problemanalyse (Ressourcen erkennen, Förderschwerpunkte erwählen, Psychometrische Testung) durchgeführt. Es wird eine erste Tagesstruktur aufgebaut und ein gemeinsamer Plan erarbeitet. Zum Ende der diagnostischen Phase erfolgt eine Hilfeplanung mit Sorgeberechtigten, gesetzlichen Vertretern, Jugendlichem, Jugendamt und unserem Team zur Planung der weiteren Hilfe bei uns. Sollte es zu einer Beendigung der Hilfe bei uns kommen, so wird die in der diagnostischen Phase erstellte Diagnostik dem JA zur Verfügung gestellt,so dass möglichst realistische Alternativen genannt werden können. Da für uns die Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld einen hohen Stellenwert hat, lehnen wir eine generelle Kontaktsperre ab. In begründeten Fällen kann es nach Absprache mit Bezugs-personen zu einzelfallbezogenen Regelungen kommen. Innerhalb der ersten 6 Wochen gibt es im Normalfall keine freien Ausgänge/ Heimfahrten, da es sich um die Eingewöhnungsphase handelt. Stabilisierung Es erfolgt eine volle Integration nach Beschlüssen des Hilfeplanes. Verhalten und festgelegte Zwischenziele werden regelmäßig gemeinsam besprochen, Beziehungen werden intensiviert, die Arbeitsbasis wird gestärkt. Der neue Mitbewohner wird volles Mitglied der Hausgemeinschaft, von dem erwartet wird, dass er seine Pflichten erfüllt und für seine Rechte eintritt. Dabei wird von uns Hilfe geleistet. Die Belastungen und Anforderungen werden laut Plan gesteigert. Auch die Teilnahme an den Freizeitangeboten wird zumindest partiell erwartet. Oft kommt es unter der Belastungssteigerung zu Krisen oder Rückschlägen. Gemeinsam erarbeiten wir, wie der Jugendliche damit umgehen und dem zukünftig vorbeugen kann. Diese Phase ist die zeitlich langwierigste, da alte Verhaltensmuster reflektiert und neue erlernt und gefestigt werden müssen. Verselbstständigung Aus der Stabilität heraus soll nun eine stärkere Orientierung nach außen (Praktikum, Besuch der Außenschule, Planung und Organisation der eigenen Freizeit, Übernahme der Verantwortung für Taschengeld, Verpflegungsgeld etc.) erfolgen. Die jungen Menschen müssen mit immer weniger Unterstützung wichtige Termine selbst organisieren, ihren Therapieplan und die Alltagsstruktur selbst aufrechterhalten. Es wird angestrebt, eine Betätigung außerhalb der Einrichtung zu finden (Ausbildung, Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt, Werkstatt, Praktikum, freiwilliges soziales Jahr etc.). Wenn auch hier Stabilität erreicht ist, wird gemeinsam überlegt, wie der Auszug aus dem Projekt erfolgen kann, sowohl was das Wohnen als auch die berufliche Zukunft anbelangt. Dabei ist uns die Transformation des Erlernten in die neue Struktur, in der mehr Eigenständigkeit gefordert sein wird, sehr wichtig: hängt doch davon in hohem Masse die weitere Prognose ab. In beiden Bereichen, Ausbildung und Wohnen, arbeiten wir wieder eng mit Jugendamt oder Sozialamt zusammen. Nächster Schritt ist der Umzug in unsere Verselbstständigungs- WG in Potsdam Golm, in der diese Transformationsphase in die Verselbstständigung von uns begleitet werden kann. In welchen Fällen sind wir als Einrichtung nicht geeignet? Da wir in unseren arbeitstherapeutischen Settings mit Pflanzen und Tieren intensiv arbeiten, muss im Einzelfall geklärt werden, ob eine Aufnahme bei schweren Allergien sinnvoll ist. Nicht aufgenommen werden können Jugendliche, die akut selbst- oder fremdgefährdend sind oder bei denen eine Suchterkrankung im Vordergrund steht. Ebenfalls nicht geeignet ist Mäander bei Vorliegen einer akuten schweren Anorexie oder Bulimie. Auch für Jugendliche mit einer akuten Psychose ist der Aufenthalt bei uns nicht sinnvoll.
© Mäander Jugendhilfe gGmbH